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Zu Beginn der klinisch-psychologischen Behandlung wird ein gemeinsames Ziel definiert, Erwartungen abgeklärt und mögliche Probleme bzw. Herausforderungen eingegrenzt. Mithilfe von Gesprächen, Übungen und Trainings soll eine spürbare Veränderung aktiviert werden. Ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ist der Transfer der Behandlungsinhalte in den Alltag und die kontinuierliche Reflektion des Veränderungsprozesses.

Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme findet vor Beginn einer Beratung oder Behandlung ein Erstgespräch statt, welches in erster Linie einem gemeinsamen Kennenlernen dient. Dabei können wir uns einen Überblick über Ihre derzeitige Lebenssituation, Ihre Wünsche, Anliegen und Erwartungen an die klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung verschaffen und über mögliche Zielsetzungen sprechen. Ebenso lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen sowie können wir den weiteren Ablauf unserer Zusammenarbeit klären. Da folglich genügend Raum und Zeit für ein erstes Kennenlernen notwendig ist, verrechne ich das Erstgespräch wie eine reguläre Einheit. 

Ich biete psychologische Beratung und Behandlung in folgenden Settings an:

      Praxisgemeinschaft 1140 - Grassigasse 6/Top 23

      Online Beratung - falls Sie in Ihrer Mobilität     

      eingeschränkt sind oder Sie außerhalb von Wien

      wohnen sollten.

      Walk & Talk: In Bewegung aktivieren wir nicht nur  

      unseren Kreislauf, sondern es verändert auch

      gewisse Blickwinkel und Blockaden können sich

      lösen. So können neue Ideen entwickelt werden

      und die Kombination aus Gehen (Walk) und

      Beratung (Talk) schafft eine besondere Atmosphäre.

Eine Einheit beläuft sich im Regelfall auf 50 Minuten. Nach Bedarf können auch individuelle Gesprächseinheiten vereinbart werden.

Ich bitte Sie, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, mir mind. 24 Stunden vorher dies bekannt zu geben. Bei Terminabsagen bis 24 Stunden im Voraus entstehen für Sie demnach keine Kosten. Bei Absagen unter 24 Stunden oder bei unangekündigtem Fernbleiben, wird das Honorar anteilig in Rechnung gestellt.

Als Psychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz 2013), dies umfasst die Inhalte ebenso wie die Tatsache, dass Sie überhaupt eine Behandlung bzw. Beratung in Anspruch nehmen. Unter diese fällt auch schon eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Das ermöglicht uns wiederum offene Gespräche in vertraulichem Rahmen.

Derzeit besteht leider (noch) keine Möglichkeit einer direkten Verrechnung der Beratungs- und Behandlungskosten von PsychologInnen in freier Praxis mit den Österreichischen Krankenkassen. Einige Krankenkassen und private Krankenzusatz-versicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. 

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